LTA Analytics 2026 | Viertel
- 1) Ab dem 1. März 2026 sind in Georgien Änderungen bei der Einwanderung geplant. Insbesondere wird der Mindestwert der für den Erhalt eines D5-Visums und einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Immobilien erhöht und die Regeln für die Arbeitstätigkeit werden verschärft.
- · Einwanderungsvisum – Die Grundlage für die Kategorie D5 wurde geändert. Eine Person muss Immobilien auf dem Territorium Georgiens besitzen, deren Marktwert den Gegenwert von 150.000 USD in georgischen Lari übersteigt. Die Immobilienwertanforderung wurde um 50.000 USD erhöht.
- · Auch bei einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis wurde die Immobilienwertanforderung erhöht. Eine Person muss Immobilien auf dem Territorium Georgiens besitzen, deren Marktwert den Gegenwert von 150.000 USD in georgischen Lari übersteigt.
- · Das Recht auf Ausübung einer Arbeitstätigkeit wird zur zwingenden Voraussetzung für die Ausübung von Tätigkeiten in Georgien. Dementsprechend wird eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis erst nach Erhalt der Berechtigung zur Erwerbstätigkeit erteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel:
https://lta.ge/ge/article/a-working-permit-becomes-mandatory-2026-labor-migrants-and-individual-entrepreneurs Hier können Sie sich auch mit den zwingenden Anforderungen für die neue Aufenthaltserlaubnis für Personen vertraut machen, die im Bereich der Informationstechnologie (IT) beschäftigt sind.
2) Im Oktober 2025 entwickelte der Revenue Service aufgrund des großen öffentlichen Interesses einen Rechner für die Grundsteuer (einschließlich Grundsteuer) für Privatpersonen, der drei unabhängige Fragebogen-Rechner kombiniert.
1. Sie können feststellen, ob für Sie im laufenden Jahr eine Grundsteuerpflicht (einschließlich Grundsteuer) besteht:
https://www.rs.ge/PropertyTaxLiability
Das Finanzamt hat außerdem klargestellt, wer als Familienmitglied gilt. Zu einer Familie gehören eine Einzelperson, ihr Ehepartner, ihr minderjähriges Kind und ihr Stiefkind sowie ein Elternteil, ein Kind und ein Stiefkind sowie ein Bruder, eine Großmutter, ein Großvater und ein Enkelkind, sofern sie dauerhaft mit der Einzelperson zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen..
2. Mit dem Rechner kann eine Einzelperson die Höhe der Grundsteuer (einschließlich Grundsteuer) berechnen:
In diesem Fall geben Sie Grundstücksmerkmale wie Lage, Fläche und Typ ein und wählen außerdem die Art der Immobilie aus, die Sie besitzen – eine Wohnung, ein Pkw, ein Landhaus, eine Yacht usw.
3. Durch den Rechner kann eine Einzelperson feststellen, ob das von der Familie im Vorjahr erhaltene Einkommen 40.000 GEL übersteigt:
https://www.rs.ge/PropertyTaxIncome
3) Ab dem 1. Januar 2026 traten Änderungen im Steuergesetzbuch in Kraft, die die Gültigkeitsdauer bestimmter Steueranreize bis zum 1. Januar 2028 verlängerten und eine neue Definition – das Konzept des Anlagegoldes – zusammen mit den damit verbundenen Steuervorteilen einführten.
Gemäß Artikel 82 sind bis zum 1. Januar 2028 folgende Einkünfte von der Einkommensteuer befreit:
- · Einkommen einer in der landwirtschaftlichen Produktion beschäftigten Person – Einkommen aus dem Primärverkauf von in Georgien hergestellten landwirtschaftlichen Produkten, sofern es 200.000 GEL pro Jahr nicht übersteigt.
- · Löhne in der Landwirtschaft – Löhne, die von einer Person gezahlt werden, die im Rahmen dieser Tätigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion beschäftigt ist, vorausgesetzt, dass das Gesamteinkommen des Arbeitgebers aus dieser Tätigkeit 200.000 GEL nicht übersteigt.
- · Erträge in Form von Zinsen aus Wertpapieren – Zinsen aus Schuldtiteln, die von einem ansässigen Unternehmen ausgegeben, öffentlich platziert und zum Handel auf einem von der National Bank of Georgia anerkannten organisierten Markt zugelassen sind.
Gemäß Artikel 99 sind bis zum 1. Januar 2028 folgende Personen von der Gewinnsteuer befreit:
· Gewinn einer landwirtschaftlichen Genossenschaft – Verteilung des Gewinns aus der Primärversorgung mit landwirtschaftlichen Produkten, die in Georgien vor der industriellen Verarbeitung (vor einer Änderung der Warenordnung) erzeugt wurden, sowie der im Rahmen dieser Tätigkeit angefallenen Ausgaben und Auszahlungen.
· Einkünfte, die ein Nichtansässiger in Form von Zinsen aus Schuldtiteln erhält, die in Georgien durch ein öffentliches Angebot eines in Georgien ansässigen Unternehmens ausgegeben und zum Handel an einem von der National Bank of Georgia anerkannten organisierten Markt zugelassen sind, sofern diese Einkünfte nicht der ständigen Niederlassung des Nichtansässigen in Georgien zuzuordnen sind.
Bis zum 1. Januar 2028 zählen nicht zum Bruttoeinkommen:
· Die Lieferung landwirtschaftlicher Produkte, die in Georgien von einer landwirtschaftlichen Genossenschaft und ihren Mitgliedern hergestellt werden, oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit.
Die Lieferung und Einfuhr von Anlagegold ist von der Mehrwertsteuer (MwSt.) mit Abzugsrecht befreit. Diese Entwicklung wird den Handel mit Goldbarren/-platten und -münzen in Investmentqualität in Georgien fördern.
Der Abgabenordnung wurde ein neuer Begriff hinzugefügt, der den Begriff des Anlagegoldes definiert.
Anlagegold – ein Goldbarren oder eine Goldplatte mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 sowie eine Goldmünze mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000, die nach 1800 ausgegeben wurde und im Ausgabeland als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet wurde oder zuvor verwendet wurde.
Ab dem 1. Januar 2026 wurden die Bestimmungen über Sonderhandelszonen (Artikel 26 der Abgabenordnung) und Marktorganisation (Artikel 262 der Abgabenordnung) aufgehoben. Infolgedessen wurden entsprechende technische Änderungen an den entsprechenden Artikeln der Abgabenordnung vorgenommen.
Auch die Gültigkeit der Steuervorteile im Zusammenhang mit der Einfuhr von Tabakrohstoffen wurde bis zum 1. Januar 2028 verlängert.
Bis zum 1. Januar 2028 bleibt die Möglichkeit bestehen, Einkünfte, die eine natürliche Person aus der kurzfristigen Vermietung von Wohneigentum in ihrem Eigentum erzielt, mit einem festen Einkommensteuersatz zu besteuern.
4) Ab dem 1. Januar 2026 traten Änderungen der Verbrauchsteuersätze in Kraft.
Auf lokal hergestellte tabakhaltige Zigaretten, bis zu 35 Millionen Packungen pro Jahr, wird eine Verbrauchsteuer von 1,3 GEL pro 20 Zigaretten erhoben (statt 1,9 GEL).
Auf lokal hergestellte Zigaretten mit mehr als 35 Millionen Packungen pro Jahr sowie auf importierte Zigaretten wird ein Verbrauchsteuersatz von 2,75 GEL pro 20 Zigaretten (anstelle von 1,9 GEL) erhoben.
Der Verbrauchsteuersatz für Produkte, die Tabak oder rekonstituierten Tabak enthalten, beträgt 2,70 GEL pro 20 Zigaretten/Einheit (anstelle von 1,85 GEL).
Für tabakhaltige Zigaretten beträgt der Verbrauchsteuersatz pro 20 Zigaretten die Summe aus dem Verbrauchsteuersatz und 20 % des Einzelhandelsverkaufspreises des Produkts.
Für lokal hergestellte Zigaretten mit mehr als 35 Millionen Packungen pro Jahr sowie für importierte Zigaretten entspricht der Verbrauchsteuersatz pro 20 Zigaretten der Summe des gemäß Artikel 188 Absatz 1 festgelegten Verbrauchsteuersatzes und 20 % des Einzelhandelsverkaufspreises des Produkts.
Für Kapseln und ähnliche Produkte, die Tabak enthalten, berechnet pro 20 Einheiten, und für Sticks, die zur Aerosolerzeugung ohne Verbrennungsprozess verwendet werden, berechnet pro 20 Sticks, ist der Verbrauchsteuersatz die Summe des gemäß Absatz 1 dieses Artikels ermittelten Verbrauchsteuersatzes und 20 % des Einzelhandelsverkaufspreises des Produkts.
5) Ab dem 1. Januar 2026 zielen Änderungen der Abgabenordnung auf den Ausbau elektronischer Dienstleistungen ab, wodurch der Empfang und die Erbringung von Dienstleistungen zunehmend aus der Ferne möglich werden und die Notwendigkeit, Filialen aufzusuchen, deutlich reduziert wird.
Gemäß den Änderungen an der Verordnung Nr. 996 des georgischen Finanzministers vom 31. Dezember 2010 „Über die Steuerverwaltung“ wird Steuerzahlern die Möglichkeit eingeräumt, eine Erklärung über die Ablehnung der Berufung gegen eine Steuerforderung in elektronischer Form einzureichen
Ab dem 24. November 2025 müssen Anträge auf Erhalt eines CT-1-Zertifikats für den Export von alkoholischen Getränken aus Trauben über das neue Modul „Certificate of Origin“ auf der Website für autorisierte Benutzer des Revenue Service (eservices.rs.ge) eingereicht werden.
Es wurden Änderungen am Regierungsbeschluss Nr. 96 vom 30. März 2010 „Über die Genehmigung von Gebühren und deren Sätzen für Dienstleistungen der juristischen Person des öffentlichen Rechts – der Steuerbehörde“ vorgenommen, der am 22. Dezember 2025 in Kraft trat. Als Ergebnis wurden neue Arten von Dienstleistungen eingeführt, darunter:
· Wiederherstellung einer Bescheinigung über einen festen Steuerzahler – 1 Werktag, GEL 50;
· Anfrage nach Kopien von Dokumenten/Informationen bei der Archivabteilung des Revenue Service – 10 Werktage, GEL 30.
Darüber hinaus wurden für bestimmte Dienstleistungen Gebühren eingeführt, wenn ein Antrag beim Finanzamt durch einen persönlichen Besuch am Ort der Leistungserbringung eingereicht wird. Zum Beispiel:
· Erste Aktivierung eines autorisierten Benutzerkontos (eservices.rs.ge) durch einen persönlichenBesuch – 1 Werktag, 20 GEL;
· Ausstellung einer Bescheinigung in Form einer Information über die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler – 1 Werktag, 30 GEL.
Durch diese Änderungen fördert der Revenue Service die Nutzung von Remote-Diensten, was den Benutzern auch Zeit und Kosten spart.
6) Ab dem 1. Januar 2026 traten Verbote für Kunststoffmaterialien und -gegenstände (Gegenstände), die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, in Kraft
Die Herstellung (mit Ausnahme der Herstellung für Exportzwecke), die Einfuhr und/oder das Inverkehrbringen von Gabeln, Messern, Löffeln, Essstäbchen, Tellern, Strohhalmen, Getränkerührern, Lebensmittelbehältern/-bechern aus expandiertem Polystyrol (EPS) aus Kunststoff und deren Deckeln aus Kunststoff, die in die HS-Position 3917 und die Unterpositionen 3924 10, 3923 10 und 3923 50 eingereiht sind, ist verboten.
Es ist öffentlichen Gastronomiebetrieben untersagt, Verbrauchern verzehrfertige Lebensmittel in Einweg-Lebensmittelbehältern und -bechern aus Kunststoff anzubieten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Einwegartikel aus Kunststoff, die für vorverpackte Lebensmittel bestimmt sind, wie z. B. Joghurt in Plastikbechern, Wasser, Limonade, Saft in Plastikflaschen, Gebäck oder Süßigkeiten in Plastikverpackungen.
Die Änderungen traten am 1. Januar 2026 in Kraft; Gastronomiebetrieben und Geschäften wird jedoch eine Übergangsfrist gewährt. Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen, Teller, Trinkhalme, Getränkerührer aus Kunststoff, Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (EPS) und deren Deckel sowie Becher aus expandiertem Polystyrol (EPS) und deren Deckel, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht wurden, dürfen ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung drei Monate lang, also ab dem 1. Januar 2026, im Verkehr bleiben.
Die Abgabe verzehrfertiger Lebensmittel an Verbraucher durch öffentliche Gastronomiebetriebe unter Verwendung von Einweg-Lebensmittelbehältern und -bechern aus Kunststoff ist für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung zulässig.
Kunststoffmaterialien und Gegenstände, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind und vor Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden und den neuen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen für die Dauer eines Jahres verkauft werden.
7) Ab am 1. Januar 2026 trat eine Änderung der Verordnung „Über ozonschichtabbauende Stoffe“ in Kraft
Die Einfuhr (Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr oder Überführung in das Freizonenverfahren) von gebrauchten Geräten gemäß Anhang Nr. 9 (Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Kühl- oder Gefriergeräte elektrischer oder anderer Art, Verkaufsautomaten für Getränke mit eingebauten Heiz- oder Kühlgeräten usw.), die mit den in Anhang Nr. 2 genannten Stoffen (Dichlorfluormethan, Chlortrifluorethane, Trichlorfluorethane usw.) betrieben werden, ist bei Mitnahme verboten durch eine andere als eine nichtunternehmerische natürliche Person erteilt wird.
8) Ab dem 1. Januar 2026 wurden die Nominalwerte der Verbrauchsteuermarken für Tabak und alkoholische Getränke wie folgt geändert:
- Für importierte gefilterte und ungefilterte Tabakerzeugnisse (einschließlich Zigarren und Zigarillos) wurde der Nennwert pro 1.000 Verbrauchsteuermarken von umgerechnet 19,5 USD in GEL auf umgerechnet 18 USD in GEL geändert.
- Für inländische und importierte alkoholische Getränke wurde der Nennwert pro 1.000 Verbrauchsteuermarken von umgerechnet 12 USD in GEL auf umgerechnet 10 USD in GEL geändert.
- Für importierte Waren, die unter den National Commodity Classification Codes for Foreign Economic Activity 2404 12 000 00 und 2404 19 900 00 aufgeführt sind, wurde der Nennwert pro 1.000 Verbrauchsteuermarken von umgerechnet 19,5 USD in GEL auf umgerechnet 18 USD in GEL geändert.
9) Der Dienst zum Schutz personenbezogener Daten wird abgeschafft.
Ab 2. März 2026 wird der Dienst zum Schutz personenbezogener Daten seine Tätigkeit einstellen und seine Kompetenzen werden vollständig auf den Staatsrechnungshof übertragen. Ziel dieser Entscheidung sind die Optimierung staatlicher Ressourcen, die Vereinfachung struktureller Funktionen und eine klarere Zuweisung von Verantwortlichkeiten.
Ebenso wird das Antikorruptionsbüro abgeschafftund seine Funktionen werden ebenfalls auf das State Audit Office übertragen.
10) Ab dem 1. Januar 2026 ist eine Kranken- und Unfallversicherung für Touristen, die Georgien besuchen, obligatorisch.
Die „Regeln und Bedingungen für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung für Touristen, die nach Georgien einreisen“ wurde verabschiedet.
Dieses Gesetz legt die Mindeststandards und Anforderungen für die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung für Touristen fest, die in das Hoheitsgebiet Georgiens einreisen.
Die Regel gilt nicht für:
- a) Personen mit Diplomaten- oder Sondervisa;
- b) Personen, die einen Diplomaten-, Dienst-, Dienst- oder Sonderpass besitzen;
- c) akkreditierte Mitarbeiter diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und internationaler Organisationen in Georgien sowie deren akkreditierte Familienangehörige;
- d) Personen, deren Einreise nach Georgien durch internationale Abkommen oder Verträge Georgiens vorgesehen ist;
- e) Fahrer, die im internationalen Straßengüterverkehr oder im Personenverkehr tätig sind.
Touristen müssen bei der Einreise nach Georgien über eine von einer georgischen oder ausländischen Versicherungsorganisation ausgestellte Versicherungspolice verfügen, die den in dieser Regel festgelegten Mindeststandards entspricht.
Gemäß dieser Regelung müssen Touristen für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts in Georgien über eine Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
Ein autorisierter Beamter der Streifenpolizei ist befugt, den Besitz der Versicherungspolice an Grenzkontrollstellen zu überprüfen.
Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 GEL betragen. Die Police kann in physischer oder elektronischer Form auf Georgisch oder Englisch vorgelegt werden.
11) Am 17. Dezember 2025 wurde eine Änderung des georgischen Gesetzes „Zur Bekämpfung der Drogenkriminalität“ vorgenommen.
Am 17. Dezember 2025 wurde eine Änderung des georgischen Gesetzes zur Bekämpfung von Drogenkriminalität vorgenommen.
Wenn eine Person bis einschließlich 16. Dezember 2025 eine Straftat gemäß Artikel 260(1) oder Artikel 273 des Strafgesetzbuches von Georgia begangen hat, die Folgendes umfasst:
- Unrechtmäßiger Erwerb und/oder Besitz eines Betäubungsmittels, seines Analogons, seines Vorläufers oder einer neuen psychoaktiven Substanz;
- Illegale Herstellung, Erwerb, Besitz, Transport oder Versand eines Betäubungsmittels, seines Analogons oder seiner Vorstufe in kleinen Mengen;
- Illegaler Konsum eines Betäubungsmittels oder einer neuen psychoaktiven Substanz ohne ärztliche Verschreibung,
Die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird der Person einmalig wiedererlangt.
Um dieses Recht wiederherzustellen, muss die Person einen Antrag bei der Ständigen Kommission für die Aufhebung bedingter Strafen der Nationalen Agentur für Kriminalprävention, Strafvollstreckung ohne Freiheitsstrafe und Bewährung stellen.
Dem Antrag ist ein rechtsmedizinisch-medizinisches Gutachten (dynamisch-narkologische Untersuchung) einer staatlichen Gutachterinstitution beizufügen.
12) Gründung der Polizeihochschule in Georgia (mit Wirkung zum 1. März 2026)
Ab dem 1. März 2026 wird in Georgia eine Polizeihochschule ihre Arbeit aufnehmen, die einen Bachelor-Abschluss in öffentlicher Sicherheit und Polizeiangelegenheiten anbietet.
Eine Polizeihochschuleinrichtung ist definiert als eine Hochschuleinrichtung, die einen Bachelor-Studiengang in öffentlicher Sicherheit und Polizeiangelegenheiten durchführt und der staatlichen Aufsicht unterliegt oder gesetzlich vorgeschriebene Funktionen des georgischen Innenministeriums ausübt.
Um diesen Status zu erlangen, ist die Polizeiakademie berechtigt, beim Nationalen Zentrum für Bildungsqualitätsverbesserung offiziell die Anerkennung als Hochschule zu beantragen.
Das Innenministerium überwacht den Betrieb und die Verwaltung der Einrichtung. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Genehmigung der Satzung, der Organisationsstruktur und der Leitungsgremien der Institution;
- Sicherstellung der Finanzierung akademischer Programme oder ggf. Beschaffung von Dienstleistungen der Akademie.
Regeln für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang, studienbezogene Angelegenheiten (einschließlich Praktika, Mobilitätsprogramme, Aussetzung oder Beendigung des Studentenstatus) und Einzelheiten zu akademischen Polizeiprogrammen werden durch eine Anordnung des Innenministers Georgiens festgelegt.
13) Änderungen des Gesetzes von Georgia über die Hochschulbildung (gültig ab 10. Dezember 2025)
Gemäß den am 10. Dezember 2025 Gesetz von Georgia über die Hochschulbildung vorgenommenen Änderungen, im Rahmender akademischen Hochschulbildung und Hochschulprogramme für orthodoxe Theologie:
- a) Das Bachelorstudium soll mindestens 180 Credits (bisher 240 Credits) umfassen;
- b) Das Masterstudienprogramm muss nicht weniger als 60 Credits bzw. mindestens 120 Credits bei Kombination von mindestens 60 Credits-Komponenten von Masterstudiengängen umfassen (bisher 120 Credits für das Gesamtprogramm);
- c) Das Doktorandenausbildungsprogramm muss eine Mindestdauer von 3 Jahren haben und sein akademischer Teil soll Credits umfassen (zuvor wurden Credits spezifiziert und konnten nicht mehr als 60 Credits umfassen).
Die Änderungen der Anzahl der Credits gelten für Studierende, die ab dem 1. September 2025 immatrikuliert sind.
14) Änderungen des georgischen Hochschulgesetzes (10. Dezember 2025) – staatliche Finanzierung und Online-Universitätsinitiative
Gemäß den am 10. Dezember 2025 angenommenen Änderungen soll die Regierung Georgiens die Ausbildung georgischer Bürger sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterebene vollständig finanzieren. Außerdem wird am Konzept eines neuen Hochschulmodells gearbeitet.
Wichtigste Bestimmungen:
- Artikel 79, Absatz 11 des georgischen Hochschulgesetzes wurde hinzugefügt, der besagt, dass an von der georgischen Regierung eingerichteten Universitäten die Ausbildung georgischer Staatsbürger auf Bachelor- und Masterniveau vollständig vom Staat finanziert wird.
- Die georgische Regierung hat die Einrichtung einer Online-Universität initiiert. Das georgische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Jugend hat die Aufgabe, bis zum 1. Januar 2028 das Konzept, Modell und die Standards für diese Online-Universität zu entwickeln.
- Studierende, die vor Inkrafttreten des Gesetzes (10. Dezember 2025) an einer Hochschule immatrikuliert waren und bereits staatliche Förderung erhalten haben oder bis zum Jahr 2026 erhalten werden, behalten diese Förderung bis zum Studienjahr 2030–2031.
- Die Förderung erfolgt in der gleichen Höhe und zu den gleichen Konditionen wie vor Inkrafttreten des Gesetzes.
15) Verantwortliche Stellen müssen Aufsichtsberichte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) ausfüllen und einreichen
Zum 9. Dezember 2024 wurden die Regeln zur Überwachung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Georgien aktualisiert. Diese Änderungen sind nun gemäß der Verordnung Nr. N-16 des Leiters des Rechnungslegungs-, Berichterstattungs- und Prüfungsaufsichtsdienstes verpflichtend, und die Nichteinhaltung kann rechtliche und administrative Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Aktualisierungen sind jetzt besonders relevant, da der erste offizielle Berichtszeitraum nach diesen neuen Regeln Aktivitäten vom 1. März 2025 bis zum 31. Dezember 2025 umfasst und die Einreichungen bis zum 31. Januar 2026 erfolgen müssen. Meldepflichtige Unternehmen müssen sich entsprechend vorbereiten, um Strafen zu vermeiden.
Der Zweck der Verordnung besteht darin, das System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, den Aufsichtsprozess zu vereinfachen und einen einheitlichen Standard für die Erstellung und Einreichung von Aufsichtsberichten festzulegen.
Änderungen eingeführt
Der Orden genehmigt drei Schlüsseldokumente:
- Regeln für das Ausfüllen und Einreichen von Aufsichtsberichten über Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken durch verpflichtete Unternehmen – Dieses Dokument enthält detaillierte Leitlinien dazu, wie Aufsichtsberichte ausgefüllt werden müssen, welche Informationen offengelegt werden müssen und wie solche Berichte der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden müssen.
- Aufsichtsrechtliche Meldeformulare für natürliche Personen, die verpflichtet sind – Diese Formulare sind speziell für freiberuflich tätige Fachkräfte konzipiert, darunter Wirtschaftsprüfer, Buchhalter und andere ähnliche Berufe.
- Aufsichtsrechtliche Meldeformulare für verpflichtete Rechtsträger – Diese Formulare gelten für Unternehmen und Organisationen, die nach geltendem Recht als Verpflichtete gelten.
Wer ist ein verpflichteter Rechtsträger und warum gelten besondere Verpflichtungen?
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist einer der Grundpfeiler des modernen Finanzsystems. In diesem Rahmen spielen die Verpflichteten eine entscheidende Rolle, da sie potenzielle Risiken oft als erste erkennen und gesetzlich verpflichtet sind, relevante Informationen an die zuständigen Behörden zu melden. Ein Verpflichteter ist eine natürliche oder juristische Person, die nach der Gesetzgebung Georgiens verpflichtet ist:
- Bewerten Sie die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
- Präventive Maßnahmen umsetzen;
- Übermittlung relevanter Meldungen an die Aufsichtsbehörde,
Gemäß dem georgischen Gesetz „Zur Erleichterung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ können folgende Unternehmen verpflichtet sein.
Zu den Verpflichteten gehören:
- · Zertifizierte Buchhalter;
- · Buchhalter, die professionelle Dienstleistungen erbringen;
- · Wirtschaftsprüfer, die ihre berufliche Tätigkeit selbstständig ausüben;
- · Wirtschaftsprüfungsunternehmen;
- · Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Verpflichtete Unternehmen müssen:
- Kunden identifizieren und Kundendaten überprüfen;
- Bewerten Sie die Art der Kundenaktivitäten und die damit verbundenen Risiken.
- Verdächtige Transaktionen erkennen;
- Füllen Sie die relevanten Aufsichtsberichte aus und reichen Sie sie ein.
- Einrichtung und Implementierung interner Kontroll- und Überwachungssysteme.
Diese Pflichten sollen die Transparenz im Finanzsystem erhöhen und illegale Aktivitäten verhindern.



